Die EAS verpflichtet sich zu Unabhängigkeit und Neutralität.

 

Transparenz bei der EAS durch freiwillige Selbstauskunft

für das Jahr:

und Offenlegung der Fördermittel,...

die die Elterninitiative Apert-Syndrom und verwandte Fehlbildungen e. V. erhalten hat:
Wir bedanken uns für alle erhaltenen Fördermittel. Im Rahmen der  Gestze sind wir dazu verpflichtet, die erhaltenen Förderbeträge der Krankenkassen auf unserer Homepage zu veröffentlichen.

2017: Wir haben im Jahre 2017 unter anderem 4160,00 € kassenübergreifende Selbsthilfeförderung für Selbsthilfeorganisationen gemäß § 20h SGB V erhalten. 

2018: Der BKK Dachverband BKK Dachverband Logo   hat den Workshop "Teilhabe am Berufsleben in der freien Wirtschaft, Modul Selbstsicherheit stärken" gefördert. Dieser  wurde  auf der Fortbildungsveranstaltung 2018 der EAS durchgeführt.

2018 hat die EAS 4800,00 € kassenübergreifende Selbsthilfeförderung für Selbsthilfeorganisationen gemäß § 20h SGB V erhalten. 

 

 

 

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe

Im folgenden kommen einige Ausschnitte von der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE). Wir veröffentlichen diese Passagen und die Links zu den Leitsätzen, weil wir die dargestellten Einstellungen teilen und danach handeln. Wer die Stellen im Zusammenhang lesen will, findet die kompletten Texte hier.

"Neutralität und Unabhängigkeit in der Selbsthilfe

Die Selbsthilfe kann ihre Aufgaben nur dann glaubwürdig vertreten, wenn sie ihre Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber den anderen Akteuren im Gesundheitswesen wahrt.

Aus diesem Grunde haben die BAG SELBSTHILFE und das FORUM im PARITÄTISCHEN schon im Jahre 2005 verbindliche Leitsätze für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen verabschiedet. Seither wurden diese Leitsätze immer weiter konkretisiert und aktualisiert.

...

Die Leitsätze* (zu denen auch die Selbstauskunft - die sogenannte Matrix - gehört - s.u.) zur Zusammenarbeit der Selbsthilfe mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen können den Aktiven in der Selbsthilfe bereits eine gute Orientierung dafür bieten, welche Vorgehensweise im Hinblick auf die Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe unbedenklich ist und welche Vorgehensweisen als problematisch anzusehen ist. 

Transparenz

Eine weitere Säule des Monitoring-Verfahrens ist, die Gewährleistung von Transparenz hinsichtlich der Zuwendungen, die Selbsthilfeorganisationen von Wirtschaftsunternehmen erhalten.

Aus diesem Grund haben die Mitgliedsverbände der BAG SELBSTHILFE in der Mitgliederversammlung 2016 eine Verpflichtung der Verbände beschlossen, anhand der nachfolgenden Matrix oder inhaltlich entsprechenden Veröffentlichungen Transparenz hinsichtlich der ihnen gewährten Zuwendungen herzustellen. Die Matrix Selbstauskunft zu den Leitsätzen können Sie sich hier* herunterladen."

Quelle: http://www.bag-selbsthilfe.de/neutralitaet-und-unabhaengigkeit-der-selbsthilfe.html, Oktober 2018

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